TRIPS - eine Einführung
Ein Beitrag von Rebecca Schweisshelm
TRIPS ist einer der umstrittensten internationalen Verträge innerhalb der WTO. Die Vergabe und Anerkennung von Rechten zum Schutz immaterieller Leistungen wird in Zukunft einen strategischen Stellenwert im internationalen Handel einnehmen. Die TRIPS Bestimmungen zielen im Kontext des internationalen Handels mit Hochtechnologieprodukten zwangsläufig darauf ab, den technologischen Fortschritt der Industrieländer sicherzustellen und zu gewährleisten.
:: TRIPS und der Zugang zu Medikamenten
Ein Drittel der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten. In den ärmsten Gebieten Afrikas ist dies ein Anteil von bis zu 50% der Bevölkerung. Mehr als 13 Millionen Menschen sterben jährlich an Infektionskrankheiten, die meisten in Entwicklungsländern. Durch Patente auf pharmazeutische Produkte wird der Zugang zu Medikamenten in ärmeren Ländern erschwert. Viele Gesundheitsprogramme sind durch den Anstieg von Medikamentenpreisen in ihrem Fortbestehen gefährdet. Das gilt insbesondere für die Produktion kostengünstiger Generika zur Behandlung von HIV/ AIDS.
Bis Anfang des Jahres 2005 waren viele Medikamente in ihren Herstellungsprozess durch ein Patent geschützt (Prozesspatentschutz). Dies bedeutete, dass durch die Abwandlung des Produktionsprozesses viele Medikamente in Form von Generika hergestellt werden konnten, die kostengünstiger waren. Seit dem 1. Januar 2005 wurde der Patentschutz innerhalb des TRIPS Abkommens von Prozesspatent auf ein Produktpatent ausgeweitet, was bedeutet, dass nunmehr nicht nur die Herstellung sondern auch das fertige Produkt geschützt ist. Dies bedeutet, dass die Produktion von Generika ab diesem Jahr eingeschränkt wird und dadurch die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten vor allem für viele Länder Afrikas aber auch für viele Länder Südostasiens gefährdet sein wird.
Das TRIPS Abkommen gewährt dem Patenthalter eines jeglichen Produktes über einen Zeitraum von 20 Jahren das alleinige Recht über Herstellung, Gebrauch, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder diesen Zwecken dienenden „Einfuhr“, des patentgeschützten Erzeugnisses (TRIPS Art. 28, Abs.1). Der Patenthalter ist somit in diesem Zeitraum vor der Konkurrenz durch generische Nachahmerprodukte geschützt und besitzt eine relative Freiheit bei der Preisgestaltung. Bei der vollständigen Umsetzung des TRIPS Abkommens in ihr nationales Recht bekamen die Entwicklungsländer durch die WTO bestimmte Zeitfenster und Zugeständnisse eingeräumt:
- - 1.1.2000: Anpassung in Entwicklungs- und Transformationsländern
- 1.1.2005: Anpassung in Entwicklungs- und Transformationsländern, welche bisher keine Produktpatente in ausgewählten Sektoren kannten
- 1.1.2016: Anpassung in Least Developed Countries
:: Problematik und Konflikte
Zu der Ausweitung des Patentschutzes von Prozesspatenten auf Produktpatente kommen noch andere problematische Entwicklungen zu den neuen Bestimmungen des TRIPS Abkommens hinzu. Seit dem 1.1.1995 müssen Patentanträge in einer Art „virtuellen Mailbox“ (Mailboxsystem) hinterlegt werden. Über die Gewährung dieser Patentanträge wird aber erst seit dem 1.1. dieses Jahres verhandelt und entschieden. Ein großes Problem, das bei diesem System entsteht ist die mangelnde Transparenz in den „Mailboxen“ der einzelnen Länder. Eine weitere Auflage ist, die Ermöglichung von exklusiven Vermarktungsrechten für Produkte, deren Patentanträge sich noch in der Mailbox befinden. Die Vermarktungsrechte gelten für den Patentantragssteller. Dieser Schutz bezieht sich aber nur auf die Vermarktung des Produktes auf dem heimischen Markt. Damit sind die Schutzmöglichkeiten sehr viel geringer als der eigentliche Patentschutz. Auch bei der Anpassung an nationale Gesetzgebungen gibt es Implementierungsschwierigkeiten in viele Mitgliedsstaaten
Experten gehen davon aus, dass es einen Kostenanstieg in Gesundheitsprogrammen geben wird, wenn Generika nicht mehr oder nur in verringerten Mengen produziert werden können. Die Pharmaindustrie kann nur angehalten werden keine Willkürlichkeit in der Preisfestlegung für ihre Medikamente walten zu lassen. Außerdem bestehen neben den Bestimmungen aus TRIPS auch noch bilaterale und regionale Freihandelabkommen. Diese beeinflussen und schränken viele Entwicklungsländer zusätzlich ein.
:: Alternativen, Lösungswege und Kompromisse?
Am 30.8.2003 wurde vom Allgemeinen Rat der WTO eine Regelung verabschiedet, die es Ländern ohne ausreichende Produktionskapazitäten erlaubt, unter Zwangslizenz produzierte Generika aus Drittstaaten zu importieren. Diese Regelung beinhaltet sowohl positive als auch negative Aspekte. Der Versuch der Pharmaindustrie den Export von lebenswichtigen Medikamenten auf eine Liste von bestimmten Krankheiten zu beschränken ist gescheitert. Es konnte außerdem verhindert werden, dass solche Medikamente ausschließlich bei nationalen Notständen importiert werden können. Diese Regelung weißt aber auch Probleme auf. Nicht alle Schwellenländer verfügen über pharmazeutische Produktionskapazitäten, die speziell auf die Produktion von Generika ausgestattet sind. Staaten ohne diese Kapazitäten könnten faktisch doch von den Preisangeboten der Originalhersteller abhängig bleiben. Außerdem ist der wirtschaftliche Anreiz zur Produktion von Generika gering, wenn nur für die am wenigsten entwickelten Länder produziert wird. Schließlich ist der gesamte Prozess der Zwangslizenzen kompliziert, aufwendig und langwierig. Der gesamte Mechanismus der Zwangslizenzen ist damit wirtschaftlich nur schwer tragfähig Er enthält keinerlei Anreize für Herstellerfirmen von Generika, sich an dem System zu beteiligen. Mittlerweile ist abzusehen, dass der Kompromiss vom 30.8.2003 nicht dazu geeignet ist, eine lebensfähige und wirtschaftlich rentable Generikaindustrie in Entwicklungs- und Schwellenländern aufrechtzuerhalten oder zu fördern.
Weiterhin muss die Pharmaindustrie also zur Vergabe von freiwilligen Produktionslizenzen und zur verstärkten Forschung im Sinne aller angehalten werden. Dies ist übrigens auch eine Forderung vieler NGO - die sich mit der Problematik befassen - an die Bundesregierung Deutschlands bei der Implementierung der Bestimmungen in die nationale Politik. Entwicklungsländer müssen bei der Verhandlung von Preisnachlässen, Produktionslizenzen und bei der Verhängung von Zwangslizenzen beraten und unterstützt werden und nicht wie es bisher oft geschehen ist, einfach unter Druck gesetzt werden. Außerdem ist es von immenser Bedeutung, dass die Inhalte von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen nicht über die von TRIPS geforderten Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums hinausgehen.
Wie sich der Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten durch die neuen Patentschutzbestimmungen genau entwickeln wird, ist noch nicht absehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Preise für Generika stark ansteigen werden und viele Entwicklungsländer wohlmöglich erst in 20 Jahren von Fortschritten bei den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und Medikamentenentwicklungen profitieren werden können.