Aufbau und Funktion der WTO
:: Funktion
:: Aufbau
Der allgemeine Rat (General Council) der WTO setzt sich aus Vertretern aller Mitglieder zusammen. Er tritt zusammen, wann immer dies zweckdienlich ist. Zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz nimmt der Allgemeine Rat die Rolle der wichtigsten Körperschaft der WTO ein und verfolgt zusätzlich eigene, ihm selbst übertragene Zuständigkeiten. Der Unterschied zur Ministerkonferenz ist demnach nicht die Zusammensetzung, sondern der Rang der Delegierten. Zwei Aufgaben sind für den Allgemeinen Rat von besonderer Bedeutung. Zum einen übt er die Aufgabe des Streitbeilegungsgremium aus (Dispute Settlement Boby) und überprüft zudem die Handelspolitiken der Mitglieder nach einem festgelegten Verfahren (Trade Policy Review Mechanism). Zum anderen befasst er sich mit Angelegenheiten, die den Beitritt neuer Mitglieder zur WTO umfassen Zum Allgemeinen Rat gehören außerdem der Rat für den Handel mit Waren (GATT-Rat), der Rat für Handel mit Dienstleistungen (GATS-Rat) und der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Rat für TRIPS).
Das Sekretariat der WTO hat derzeit 630 reguläre Mitarbeiter. Der Vorsitzende des Sekretariats ist der Generaldirektor. Das Sekretariat hat keine Entscheidungsbefugnis, dies ist den Mitgliedern der WTO vorbehalten. Die Hauptaufgaben des Sekretariats sind die technische und professionelle Unterstützung von Komitees und Räten sowie die technische Unterstützung der Entwicklungsländer. Außerdem wird von hieraus die Entwicklung des Welthandels beobachtet und analysiert sowie Informationen für Medien und Öffentlichkeit bereitgestellt. Die rechtliche Unterstützung bei Streitschlichtungsprozessen und die Beratung von Regierungen, die Mitglieder der WTO werden wollen, wird ebenfalls von hieraus gesteuert.
:: Prinzipien
Mit dem Eintritt in die Welthandelsorganisation verpflichten sich alle Mitglieder zur Einhaltung einiger Grundregeln bei der Gestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen. Zum einen geht es bei dem Prinzip der Meistbegünstigung darum, dass Handelsvorteile, die ein WTO-Mitgliedsland einem anderen Land gewährt, es auch allen anderen WTO-Mitgliedsländern gewähren muss. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung (Inländerbehandlung) bedeutet, dass ausländische Waren sowie deren Anbieter nicht schlechter behandelt werden dürfen als inländische; für Dienstleistungen gilt dies nur, sofern die Staaten den Markt für einen Dienstleistungssektor geöffnet haben. Unter dem Prinzip der Transparenz wird definiert, dass Regelungen und Beschränkungen des Außenhandels veröffentlicht werden müssen. Außerdem gilt das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen. Das bedeutet, dass heimische Produzenten durch Zölle geschützt werden dürfen, aber nicht durch Importquoten oder völligen Ausschluss von Importen.