Digital Amok: WTO Special


WTO - Beitritt

Wie wird man WTO-Mitglied?

Jeder Staat, der über volle Autonomie bei der Ausübung seiner Handelspolitik verfügt, kann der WTO beitreten - so ist es in der WTO-Erklärung festgeschrieben. Bevor ein interessiertes Land aber vollwertiges WTO-Mitglied wird, muss es eine Reihe von Bedingungen erfüllen bzw. anerkennen, die während der Beitrittsverhandlungen festgelegt werden.
 

 
:: Ablauf der Beitrittsverhandlungen

Der Verhandlungsprozess wird durch einen allgemeinen Beitrittsantrag des Bewerberlandes an den amtierenden Director-General eingeleitet. Nachdem dieser Antrag an alle WTO-Mitglieder weitergegeben wurde, wird vom General Council die Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe für die weitere Ausarbeitung der Beitrittsbedingungen angeordnet. Jedes WTO-Mitglied hat das Recht, bei dieser “working party” mitzuarbeiten. In der Regel finden sich aber nur die Länder ein, die bestimmte Handelsinteressen im Hinblick auf das Bewerberland verfolgen - das sind in der Regel große Industrienationen wie z.B. die USA, EU und Japan, sowie regionale Handelspartner.

Das Bewerberland legt nun der neu gegründeten Arbeitsgruppe ein sog. “Memorandum on the Foreign Trade Regime” vor. Dieses Dokument enthält grundsätzliche Informationen zur Wirtschaftslage und -struktur, zur Handelspolitk, den für den internationalen Handel relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und bereits bestehenden Handelsabkommen und -beschränkungen (z.B. Zölle). Sobald alle Aspekte des augenblicklichen Handelssystems ausführlich untersucht, und etwaige Fragen seitens der Arbeitsgruppenmitglieder geklärt wurden, beginnt die eigentliche Verhandlungsphase.

In multilateralen Gesprächsrunden im Rahmen der Arbeitsgruppe, aber auch bei parallel ablaufenen bilateralen Treffen von Delegationsmitgliedern des Bewerberlandes und anderer WTO-Staaten, werden nun die Bedingungen für den Beitritt zur Welthandelsorganisation ausgehandelt. Diese Bedingungen beziehen sich auf Punkte wie das Absenken vorhandener Zölle und anderer Handelsbeschränkungen, aber auch auf die Schaffung eines den internationalen Maßstäben entsprechenden Rechtssystems. Besonders interessant ist an dieser Stelle die Festlegung der Implementierungsfrist, also des Zeitpunktes, bis zu dem das Bewerberland die entsprechende Bedingung vollständig erfüllen muss.
Die bilateralen Treffen finden in dieser Phase der Beitrittsverhandlungen meistens zwischen Parteien mit besonderen gegenseitigen Handelsinteressen statt. Nach dem WTO-Prinzip der Meistbegünstigung (most-favoured nation) gelten aber die hier getroffenen Abmachungen ab dem Beitritt des Bewerberlandes für alle WTO-Mitgliedsstaaten.