Wie wird man WTO-Mitglied?

:: Ablauf der Beitrittsverhandlungen
Das Bewerberland legt nun der neu gegründeten Arbeitsgruppe ein sog. “Memorandum on the Foreign Trade Regime” vor. Dieses Dokument enthält grundsätzliche Informationen zur Wirtschaftslage und -struktur, zur Handelspolitk, den für den internationalen Handel relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und bereits bestehenden Handelsabkommen und -beschränkungen (z.B. Zölle). Sobald alle Aspekte des augenblicklichen Handelssystems ausführlich untersucht, und etwaige Fragen seitens der Arbeitsgruppenmitglieder geklärt wurden, beginnt die eigentliche Verhandlungsphase.
In multilateralen Gesprächsrunden im Rahmen der Arbeitsgruppe, aber auch bei parallel ablaufenen bilateralen Treffen von Delegationsmitgliedern des Bewerberlandes und anderer WTO-Staaten, werden nun die Bedingungen für den Beitritt zur Welthandelsorganisation ausgehandelt. Diese Bedingungen beziehen sich auf Punkte wie das Absenken vorhandener Zölle und anderer Handelsbeschränkungen, aber auch auf die Schaffung eines den internationalen Maßstäben entsprechenden Rechtssystems. Besonders interessant ist an dieser Stelle die Festlegung der Implementierungsfrist, also des Zeitpunktes, bis zu dem das Bewerberland die entsprechende Bedingung vollständig erfüllen muss.
Die bilateralen Treffen finden in dieser Phase der Beitrittsverhandlungen meistens zwischen Parteien mit besonderen gegenseitigen Handelsinteressen statt. Nach dem WTO-Prinzip der Meistbegünstigung (most-favoured nation) gelten aber die hier getroffenen Abmachungen ab dem Beitritt des Bewerberlandes für alle WTO-Mitgliedsstaaten.